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Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß § 132g SGB V wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung 2015 in Deutschland geschaffen. Dieses Gesetz trat am 1. Januar 2018 in Kraft.
Seit 2018 werden die Beratungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung nach §132g SGB V in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe über die Krankenkassen refinanziert.
Ziel einer gesundheitlichen Versorgungsplanung ist es, Menschen mit Behinderung Teilhabe zu ermöglichen in Themen zu Fragen der eigenen Versorgung am Lebensende. Es soll ihnen ermöglicht werden, ihr Lebensende selbstbestimmt zu planen und somit ihre Wünsche und Vorstellungen schriftlich zu fixieren und akzeptiert zu wissen.
Da es sich bei den zu beratenden Menschen in der Eingliederungshilfe um Menschen mit intellektuellen, physischen und psychischen Hilfebedarfen handelt, hatte und hat das zur Folge, dass wir als Gesprächsberatende in der Eingliederungshilfe nach der Ausbildung das Gelernte auf Menschen mit Behinderung übertragen und in einfache und leichte Sprache übersetzen müssen. Da viele zertifizierte Gesprächsberatende in den Einrichtungen nicht selten zunächst allein in diesem Feld tätig sind, fehlt der Austausch und die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mit anderen zu besprechen.
Das war der Anfang des Netzwerkes der Gesprächsberatenden das Ende August 2019 von den Damen Evelyn Franke, Judith Wolf und Martina Zabel gegründet wurde.
Zurzeit zählen wir nun mehr als 80 Einrichtungen der Eingliederungshilfe in unserem Netzwerk. Und das Netzwerk wächst stetig weiter.
Wir stellen Ihnen unsere Arbeit vor.....
Im Jahr 2020 wurden wir zum Ansprechpartner anderer Verbände und Organisationen.
Heute ist eine Gesellschafterin von Agate im Sprecherrat der Arbeitsgemeinschaft Menschen mit intellektuellen und komplexen Beeinträchtigungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), in der AG Gesundheitliche Versorgungsplanung der DGP, einer Schnittstellengruppen zwischen DGP und ACP- Deutschland vertreten und weisen hier im Sinne auch der gesellschaftlichen Inklusion von Menschen mit Behinderung auf die besonderen Bedarfe der Menschen in der Eingliederungshilfe hin.
Als Gesprächspartner von Verhandlern zur Vereinbarung nach § 132g SGB V mit der GKV, bei der Fortschreibung des nationalen Forschungsprojektes PiCarDi und innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin sind unsere Meinungen und praktischen Erfahrungen wichtig und gefragt.
Diese gesellschaftspolitischen Aktivitäten von Agate sehen wir als eine Möglichkeit, dass noch im Status eines Pilotprojekts befindliche Angebot nach § 132g SGB V zu erhalten und deutlich auszuweiten. Gleichzeitig wollen wir weiterhin mit dazu beitragen, dass die Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigungen von Anfang an mit bedacht werden.